Baden-Württemberg
ESF-Förderung beruflicher Weiterbildung durch das Förderprogramm Fachkurse
des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Für die meisten Lehrgänge unseres Programms ist eine Fachkursförderung aus Mitteln der Europäischen Union möglich. Durch das Förderprogramm will das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Anreize für eine verstärkte Qualifizierung schaffen.
Gefördert werden können:
- Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
- Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg
- Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
Hinweis: Für Arbeitslose wird von den Agenturen für Arbeit in der Regel eine finanziell attraktivere Förderung angeboten.
- Ausbilder und Ausbilderinnen in überbetrieblichen beruflichen Bildungszentren der Wirtschaft, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
Hinweis: Auch Selbstzahler/innen müssen einer der genannten Zielgruppen angehören.
Nicht förderfähig sind:
- Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Hinweis: Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig.
Art, Höhe und Umfang der Zuwendung
Der Zuschuss wird gewährt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von
- 30% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw.
- 50 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Hinweis: Der 50. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
