Mecklenburg-Vorpommern
Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme von in Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen als natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie wird gefördert?
In Form von Bildungschecks, Zuschuss bis zu folgenden Förderhöchstgrenzen
- bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- bis zu 500 EUR pro Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Antrag/Ansprechpartner:
Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme. Vor Bewilligung darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden.
Antragsannehmende Stelle
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung
http://www.gsa-schwerin.de/
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
http://www.lfi-mv.de/cms2/LFI_prod/LFI/content/de/Startseite/index.jsp
Siehe auch
Förderung der Qualifizierung von Existenzgründern durch Bildungsschecks
