Datenschutz in der medizinischen Telematik

 

EPA, EGA, eGK – elektronische Patientenakte, elektronische Gesundheitsakte, elektronische Gesundheitskarte – sind Vokabeln, die Datenschützer in Schweiß ausbrechen lassen. Denn die technische Revolution birgt enormen datenschützerischen Sprengstoff. Aufklärung und das Sammeln von Erfahrungen tun hier Not.

Der Datenschutz soll den Bürger davor schützen, durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt zu werden. Die Veröffentlichung von Gesundheitsdaten hat besonders kritische Auswirkungen auf dieses Persönlichkeitsrecht. Deshalb wurde der Datenschutz im medizinischen Bereich auch in das Strafgesetzbuch aufgenommen.

Solange solche Daten nur in Papierform in Form von Patientenakten oder Arztbriefen vorlagen, ließ sich ihr Schutz mit relativ wenig Aufwand sicherstellen. Seit die Gesundheitsdaten telematisch bearbeitet werden, ist der Datenschutz für alle Beteiligten zu einer Herausforderung geworden. Nachlässigkeiten und Unschärfen haben nicht nur organisatorische, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Folgen für die Verantwortlichen.

Welche rechtlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen sind zu treffen, um nicht nur der Gesetzeslage Genüge zu tun, sondern auch der Unsicherheit der Patienten (und Mitarbeiter) entgegenzuwirken?

Ein Seminar der Technischen Akademie Esslingen informiert:

Datenschutz in der medizinischen Telematik,
am 26. Oktober 2011 in Ostfildern bei Stuttgart.