Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Nr. 33699.00.002 | 08.12.2010 |
Referent: | in Ostfildern |
Eine Vielzahl schwerer Unfälle in Betrieben und auf
Baustellen sind Absturzunfälle. Um dieses zu verhindern, hat der Arbeitgeber unter anderem dafür
zu sorgen, dass seine Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen sind. Diese Prüfungen, obwohl in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV D 36 vorgeschrieben, werden von den meisten deutschen
Betrieben nicht durchgeführt.
Inhalt des Seminars:
Im Rahmen dieses eintägigen Seminars werden
Mitarbeiter zu befähigten Personen ausgebildet,
um betriebsintern Leitern und Tritte auf ihre Sicherheit prüfen zu können. Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich.
Referent:
Dipl.-Ing. (FH) M. Liebscher
Ingenieurbüro Voss, Salzgitter
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