Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Nr. 34208.00.001 | 25.10.2012 |
Referentin: | in Ostfildern |
Bereits seit einigen Jahren haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG – Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung). Viele Arbeitgeber schrecken jedoch bis heute vor dem Thema betriebliche Altersversorgung zurück – gilt diese Materie doch als kompliziert und risikobehaftet. Das Seminar will mit diesen Vorurteilen aufräumen. Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung können so gestaltet werden, dass keine Finanzierungs- oder Haftungsrisiken bestehen und bieten auch für den Arbeitgeber vielfache Vorteile. Das Seminar richtet sich daher vor allem an Mitarbeiter der Personalabteilung, aber auch Mitglieder der Geschäftsführung sowie Beauftragte für die Einführung und Betreuung eines solchen Instrumentes. Es zeigt praxisbezogen auf, welche Punkte bei der Einführung und der Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt werden sollten.
Inhalt des Seminars:
> der Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG
> Auswahl des Durchführungswegs, des Versorgungsträgers und des Versorgungskonzepts
> Beratungspflicht der Arbeitgeber, Haftung bei Beratungsfehlern, wenn Dritte (Vermittler) eingeschaltet sind
> Gestaltung der Versorgungsordnung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
> Lohnpfändungen, Privatinsolvenz, Schutz der Ansprüche des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Arbeitgebers
> Abseits der üblichen Wege: Kreative Konzepte zur Entgeltumwandlung
Referentin:
Dr. Rechtsanwältin S. Marian
Rechtsanwälte Dr. Hörl & Kollegen, Stuttgart
