Datenschutz aktuell - was ist neu im Datenschutz?
Nr. 33992.00.002 | 25.09.2012 |
Referenten: | in Ostfildern |
Die Datenschutzanforderungen wachsen ständig und immer neue gesetzliche Anforderungen und Rechtsprechung erfordern eine Weiterbildung des Datenschutzbeauftragten. Die Fachkunde muss der Datenschutzbeauftragte jederzeit nachweisen können. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt ausdrücklich, dass die verantwortliche Stelle die Fort- und Weiterbildung durch Kostenübernahme unterstützt.
Aufbauend auf den Grundkenntnissen, die der Datenschutzbeauftragte im Grundlagenseminar oder anderweitig erworben hat, werden wichtige weiterführende Kenntnisse vermittelt und aktuelle Datenschutz-Themen besprochen. Praktische Aspekte der täglichen Arbeit stehen im Vordergrund, damit der Datenschutzbeauftragte seine gesetzlich geforderte Fachkunde für das Unternehmen nutzbringend einsetzen kann. Aber auch die Diskussion der von den Teilnehmern vorgetragenen Themen und Hinweise zur praxisrelevanten Umsetzung der aktuellen Datenschutz-Regelungen bilden einen wesentlichen Schwerpunkt.
Inhalt des Seminars:
> Novellierung des BDSG im Jahre 2009
> Änderungen im Beschäftigtendatenschutz
> aktuelle datenschutzrechtlich vorrangige Rechtsvorschriften
> aus der Tätigkeit der Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Referenten:
S. Felixberger
Jurist, Mitarbeiter des Fachinformations-,dienstes Datenschutz-Berater, Osterhofen
Dipl.-Ing. H. Koch
Fachberater für Datenschutz und Datensicherheit, Mixdorf
