Rechte und Pflichten des Prokuristen
Nr. 34047.00.002 | 08.11.2012 - 09.11.2012 |
Referenten: | in Ostfildern |
Die Prokura ermächtigt den Betreffenden zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen eines Handelsgewerbes. Die Prokura bezeichnet insoweit die umfassende handelsrechtliche Vertretungsmacht. Außerhalb der Vorstands- und Geschäftsführungsebene übernehmen Prokuristen und Geschäftsleiter bedeutende Aufgaben für das Unternehmen und erhalten hierzu weitreichende Kompetenzen. Ihr Handeln hat damit großen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und vor allem in haftungsrechtlicher Sicht erhebliche Konsequenzen.
Das Seminar gibt einen Überblick über die Begründung und Aufhebung dieser rechtlichen Stellung und die mit der Funktion verbundenen Rechte und Pflichten im Außen- wie im Innenverhältnis. Im Fokus stehen besonders die sich dabei für die Verantwortungsträger ergebenden unterschiedlichen Haftungsfragen, sowohl nach außen als auch im Binnenrechtsverhältnis.
Inhalt des Seminars:
Der Prokurist/Geschäftsleiter im Außenrechtsverhältnis
> Rechte und Pflichten des Prokuristen im Unternehmen
> die Vollmachten des Prokuristen
> Beginn und Ende der Prokura
> Haftung: Außenhaftung des Prokuristen und des Geschäftsleiters
Der Prokurist/Geschäftsleiter im Innenrechtsverhältnis
> Vertrag und Vertragsstatus
> Haftung: Die Innenhaftung des Prokuristen und Geschäftsleiters
> Die Prokura beim Betriebsübergang
Referenten:
Dr. jur. T. L. Fabel
Commerzbank AG, Wetzlar
Dr. jur. E. Kießling
Mainz-Laubenheim
