Der Prämiengutschein

Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. 

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer unserer Beratungsstellen. Derzeit befindet sich die Beratungslandschaft für die zweite Förderphase der Bildungsprämie im Aufbau. Sobald die Beratungsstellen aktiv sind, erhalten Sie hier oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800 2623000 Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Vereinbaren Sie bei Ihrer Beratungsstelle einen Termin. Die Beraterin bzw. der Berater überprüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Gemeinsam besprechen Sie mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämiengutschein. 

Bei einem Weiterbildungsanbieter lösen Sie Ihren Prämiengutschein für Ihre Weiterbildungsmaßnahme - etwa einen Englischkurs, einen Computer- oder Technikkurs - ein und sparen so bis zu 50 Prozent der Kosten.

Checkliste für Weiterbildungsinteressierte

Welche konkreten Weiterbildungsangebote es in Ihrer Nähe gibt und ob Sie den staatlichen Prämiengutschein für sich nutzen können, erfahren Sie in wenigen Schritten:

Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Prämiengutschein, wenn

• Sie erwerbstätig sind - dazu gehören übrigens auch Selbständige und Mütter und Väter in Elternzeit.  
• Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt - bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 40.000 Euro sein. Die Infos hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid. 
• Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland haben.

Sie wollen einen Prämiengutschein beantragen?

• Rufen Sie einfach die kostenlose Hotline 0800 2623 000 an oder informieren Sie sich hier, wo sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe befindet. 
Melden Sie sich bei Ihrer Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. 

Gut beraten zum Prämiengutschein

• Prüfen: Der Berater/die Beraterin überprüft anhand der vorliegenden
Unterlagen, ob die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind.  
• Helfen: Der Berater/die Beraterin hilft Ihnen bei der Suche nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und einem Anbieter in Ihrer Nähe. 
• Profitieren: Abschließend trägt der Berater/die Beraterin die Ergebnisse des Beratungsgesprächs (Bildungsziel, Anbieter) in den Prämiengutschein ein.

Nicht vergessen! Das müssen Sie zum Beratungsgespräch mitnehmen:

• Einen gültigen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis. 
• Einen aktuellen Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr). Ersatzweise reicht auch eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers.

Was Sie NICHT mitbringen müssen:

• Geld - die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei.  
• Eine genaue Vorstellung, welche Weiterbildung Sie machen möchten - die Beraterinnen und Berater sind äußerst erfahren und kompetent. Aber: Vorbereitung hilft natürlich immer.

Wichtig ist:

• Es muss eine berufliche Weiterbildung sein, nichts Hobby- oder Freizeitorientiertes. Auch betriebliche Weiterbildungen werden nicht gefördert. 
• Gefördert werden offene Kursangebote, jedoch kein Einzelunterricht.

Wichtig! Prämiengutscheine

• fördern nur die Person, die auf dem Gutschein vermerkt ist. 
• können bei den Weiterbildungsinstituten eingereicht werden, die auf dem Gutschein aufgeführt sind. 
• können für eine Weiterbildungsmaßnahme eingesetzt werden, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt.