Hamburg
Weiterbildungsbonus für Mitarbeiter/-innen in KMU
Die Kosten für die beruflichen Qualifizierungen werden zu 50% (max. 750 Euro/Person) mit ESF-Mitteln gefördert.
Das gilt für Einzelseminare ebenso wie für Vollzeit- oder langfristige berufsbegleitende Maßnahmen, für IT-Schulungen und Sprachförderungen wie für branchenspezifische Qualifizierungen. Die Maßnahme muss sich lediglich wettbewerbsfördernd bzw. arbeitsplatzsichernd auswirken.
Hamburger Unternehmen im Klein- und Mittelstand oder Beschäftigte eines solchen Betriebes können den Weiterbildungsbonus beantragen!“
