Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und von Betriebsinhaberinnen und -inhabern von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Eine Förderung von Privatpersonen ist nicht möglich.
Die Weiterbildung muss sich auf
- die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen und/oder
- die Vermittlung von methodischen Kenntnissen und/oder
- die Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf beziehen.
Darüber hinaus muss die Qualifizierung zur Anpassung des Unternehmens an den Strukturwandel dienen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn.
Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.
