MTRA: Aktualisierung für Wiedereinsteiger/-innen
Aktualisierung des Fachwissens für MTRAs und Arzthelfer/-innen mit Röntgenerfahrung
Der vielfältige und spannende Beruf der Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten/-in hat eine rasante, nicht aufzuhaltende Entwicklung eingeschlagen.
Die Entwicklung im technischen Bereich ist enorm. So wurde aus dem „Einzeiler“-CT bis heute ein „64-Zeiler“-CT, der als Spiral-CT arbeitet. Und der Fortschritt schreitet weiter voran. In der Nuklearmedizin kann ein Computertomograph mit einem Positronenemissionstomograph (PET) kombiniert werden. Es gibt neue kurzlebige Substanzen für nuklearmedizinische Untersuchungen und im MRT (Kernspintomograph) wird eine hohe Bildqualität ganz ohne Strahlung erreicht. In der Angiographie (Gefäßdarstellung mit Kontrastmittel) werden ständig bessere Materialien und schonendere Therapiemaßnahmen entwickelt. Alles wird durch die digitale Technik unterstützt und funktioniert in Sekundenschnelle.
So wünschenswert und sinnvoll diese Entwicklung ist, so bereitet sie Probleme, wenn es gilt, beispielsweise nach einer Familiengründung wieder in die Berufstätigkeit hineinzufinden. Es ist nur in sehr wenigen radiologischen Bereichen möglich, nahtlos an „alte Zeiten“ anzuknüpfen. Insofern ist es üblich, Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger eine Anpassungsfortbildung absolvieren zu lassen. Auf der anderen Seite ist die Nachfrage nach Arbeitskräften stark. Die Wahrscheinlichkeit für anpassungsfortgebildete MTRAs, damit auch wieder in Lohn und Brot zu kommen, ist groß.
Besonders hilfreich ist in diesem Sinne vor allem das praktische Einüben an modernen Geräten, weil eine MTA selbstständig arbeitet und verantwortungsvolle Untersuchungen durchführt und begleitet.
Bei den radiologischen Bereichen, die für diesen Zweck wesentlich sind, handelt es sich um:
Nuklearmedizin
Angiographie in der Radiologie
Digitale Radiographie, RIS, KIS, PACS
MRT (Kernspin)
CT (Computertomograph)
Einstelltechnik in der Röntgendiagnostik
und natürlich die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung) – denn nach fünf Jahren ohne diese Aktualisierung verfällt die Fachkunde und damit die Befugnis, an den entsprechenden Geräten zu arbeiten.
Informationen unter www.mtae.de
