Unterweisung zur Schaltberechtigung für elektrische Anlagen bis 30 kV
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Unterweisung zur Schaltberechtigung für elektrische Anlagen bis 30 kV
Dipl.-Ing. Peter Löffelholz
Günter Schuchardt GmbH – Arbeitsschutz, Elektrosicherheit, Lauffen am Neckar
Das Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde zur Qualifizierung ihrer Elektrofachkräfte, die die Schaltberechtigung erwerben möchten oder diese besitzen und eine Auffrischung anstreben.
Der Umgang mit elektrischen Anlagen im Nieder-, Mittel- und Hochspannungsbereich bedeutet Gefahren, die auch von Fachleuten oft unterschätzt werden.
Schaltberechtigung wird auf die unterschiedlichste Weise erteilt: schriftlich, zeitabhängig oder -unabhängig, über Teilanlagen oder über ganze Orts- bzw. Betriebsnetze.
Schaltberechtigte sind letztlich Elektrofachkräfte, die Schaltungen an Nieder-, Mittel- oder Hochspannungsanlagen vornehmen, oft auch in eigener Entscheidung (Bereitschaftsdienst). Sie übernehmen also verantwortungsvolle Aufgaben im Namen der verantwortlichen Elektrofachkraft.
Ziel der Weiterbildung
Wie sicher ich mich rechtskonform und fachgerecht als Schaltberechtigter ab, falls es zum Unfall kommt? Wir liefern Ihnen in diesem Seminar genügend Argumentationspotenzial für die eigene Sicherheit zu der/den:
– Auswahl des geeigneten Personenkreises,
– Anforderungen an die Schaltberechtigten,
– organisatorischen Maßnahmen,
– Vorgesetztenverantwortung bei Arbeiten unter Spannung oder in deren Nähe, bei Schaltvorgängen und Schaltanweisungen.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Dienstag, 11. und Mittwoch, 12. Februar 2025
8.45 bis 12.00 und 13.30 bis 16.45 Uhr
1. Schaltberechtigung – Verantwortung und Haftung
2. Erläuterung der Begriffe:
- Elektrofachkraft, Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher
- verantwortliche Elektrofachkraft
- Schalthandlung, Schaltauftrag
- Schaltbefähigung, Schaltberechtigung,
- Schaltsprache, schriftliche Bestellung
- Durchführungserlaubnis, Verfügungserlaubnis
- Freigabe zur Arbeit, Risikoanalyse
- Unterschied PEHLA- und IAC-Schaltanlagen
- Schaltvermögen von Schaltgeräten
- Störungsfälle...
3. Welche Verantwortlichkeiten der Arbeitssicherheit muss der Unternehmer dem Schaltberechtigten übertragen?
- die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1
4. Ermittlung der Ursachen von Arbeitsunfällen, mit Unfallbeispielen von Schaltberechtigten
5. Anforderungen an Schaltberechtigte
6. Bedeutung bei der Vorbereitung und Durchführung von Schalthandlungen
7. Schaltberechtigung und Schaltauftrag
8. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und die VDE 0105 Teil 100
9. Die fünf Sicherheitsregeln und ihre praktische Anwendung
10. Hilfs- und Schutzmittel bei Schaltvorgängen
11. Muster zum Erteilen einer Schaltberechtigung
Personen, denen Schaltberechtigung erteilt werden soll oder die bereits Schaltberechtigung haben, Elektroingenieure, M.Sc. power engineering, Bachelor of electrical engineering, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektromonteure, Mechatroniker, elektrotechnisch unterwiesene Personen nach Checkliste
Dipl.-Ing. Peter Löffelholz
Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 573760 Ostfildern
Anfahrt
Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.
Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
1.020,00 €
(MwSt.-frei)
pro Teilnehmer
Fördermöglichkeiten:
Bei einem Großteil unserer Veranstaltungen profitieren Sie von bis zu 70 % Zuschuss aus der ESF-Fachkursförderung.
Bisher sind diese Mittel für den vorliegenden Kurs nicht bewilligt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt mit unserer Anmeldung aufzunehmen. Diese gibt Ihnen gerne Auskunft über die Förderfähigkeit der Veranstaltung.
Weitere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Inhouse Durchführung:
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