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Vergütungsansprüche nach § 2 VOB/B und § 650c BGB

Baubetriebliche Grundlagen und Nachträge

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Vergütungsansprüche nach § 2 VOB/B und § 650c BGB

Ihre Anschrift

Beginn:
13.05.2024 - 09:00 Uhr
Ende:
13.05.2024 - 16:30 Uhr
Dauer:
1,0 Tag
Veranstaltungsnr:
35780.00.004
Leitung
Live-Online
EUR 620,00
(MwSt.-frei)
Mitgliederpreis
Im Rahmen des Bezahlprozesses können Sie die Mitgliedschaft beantragen.
EUR 558,00
(MwSt.-frei)
Referent:in

Dipl.-Ing. (FH) Christian Rauscher, M.Eng., Msc.

von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau

Beschreibung

Mit Einführung des gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB zum 01.01.2018 hat sich der Gesetzgeber bewusst dagegen entschieden, die bei VOB-Verträgen gelebte Praxis der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung („Guter Preis bleibt gut, schlechter Preis bleibt schlecht“) für die Ermittlung der Nachtragsvergütung zu übernehmen. Stattdessen soll der vermehrte oder verminderte Aufwand auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten ermittelt werden, wenn sich die Parteien nicht einigen können. Um eine Einigung zu erreichen, wurde eine bis zu 30 Tage lange Einigungsphase eingeführt, bevor der Auftraggeber geänderte oder zusätzliche Leistungen anordnen kann.

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen hat daraufhin überprüft, ob durch das neue gesetzliche Leitbild Änderungen an der VOB/B notwendig werden. Zunächst wollte man jedoch die Diskussion zum BGB-Bauvertrag in der Fachwelt und der Rechtsprechung beobachten, bevor die VOB/B weiterentwickelt wird. Die Rechtsprechung hat mittlerweile Fakten geschaffen und entschieden, dass die tatsächlich erforderlichen Kosten auch bei VOB-Verträgen zugrunde zu legen sein können.

Im Dezember 2020 wurde nun vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein Entwurf für eine Neufassung der VOB/B vorgelegt. Mit diesem Entwurf wird die VOB/B in wesentlichen Teilen an die gesetzlichen Regelungen angepasst. Gleichzeitig wird versucht, vermeintliche Schwächen des Bauvertragsrechts nach BGB auszugleichen. Klar ist schon jetzt, dass sich alle Baubeteiligten, die mit der Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung befasst sind, auf weitreichende Änderungen einstellen müssen.



Ziel der Weiterbildung

Ziel des Seminars ist es, die Kompetenzen der Baubeteiligten in der Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen auszubauen. 
Dazu werden Grundlagen und vertiefte Kenntnisse in der Erstellung und Prüfung von Nachträgen infolge geänderter Mengen, geänderter und zusätzlicher Leistungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und baubetrieblichen Grundlagen vorgestellt und erörtert. Es wird erläutert und gegenübergestellt, wie Nachträge auf der Grundlage der in Literatur und Rechtsprechung anerkannten Grundsätze und Prinzipien der VOB/B und des Bauvertragsrechts nach BGB baubetrieblich revisionssicher aufgestellt und geprüft werden. Dabei werden auch die bevorstehenden Anpassungen der VOB/B und der aktuellste Diskussionsstand aus der Fachwelt berücksichtigt. Die Berechnungsverfahren werden anhand von praktischen Beispielen erläutert und mit den Teilnehmern erarbeitet.



Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt. 

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung für die Fachrichtung Architektur (nur mit Berufserfahrung) mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden anerkannt (nicht für AiP/SiP).

Programm

Montag, 13. Mai 2024
9.00 bis 12.15 und 13.15 bis 16.30 Uhr

Grundlagen von Bauverträgen
– Werkvertragsrecht nach BGB
– Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B
– der Entwurf des BMI vom Dezember 2020 zur Neufassung der VOB/B

Baubetriebliche Grundlagen der Kalkulation
– Kalkulationsverfahren und übliche Kalkulationspraktiken
– Kalkulation der Zuschläge

Nachträge bei Vertragsänderungen
– Anordnungen nach BGB und VOB/B
– Mengenänderungen nach § 2 Abs. 3 VOB/B
– Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 5 / Abs. 6 VOB/B und § 650c BGB
– die Folge des Urteils des BGH vom 08.08.2019 – VII ZR 34/18
– der Umgang mit den Zuschlägen
– Ausblick auf die Anpassung der VOB/B

Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung an praktischen Beispielen
– Vergütungsberechnung mit vorkalkulatorischer Preisfortschreibung
– Berechnung nach tatsächlich erforderlichen Kosten

Teilnehmer:innenkreis

Das Seminar richtet sich an alle technischen und kaufmännischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von privaten und öffentlichen Auftraggebern, bauausführenden Unternehmen, Projektsteuerern und bauüberwachenden Ingenieur- und Architekturbüros.

Referent:innen

Dipl.-Ing. (FH) Christian Rauscher, M.Eng., Msc.

von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau

Veranstaltungsort

ONLINE

Gebühren und Fördermöglichkeiten

Die Teilnahme beinhaltet ausführliche Unterlagen.

Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
620,00 € (MwSt.-frei) pro Teilnehmer

Fördermöglichkeiten:

Bei einem Großteil unserer Veranstaltungen profitieren Sie von bis zu 70 % Zuschuss aus der ESF-Fachkursförderung.
Bisher sind diese Mittel für den vorliegenden Kurs nicht bewilligt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt mit unserer Anmeldung aufzunehmen. Diese gibt Ihnen gerne Auskunft über die Förderfähigkeit der Veranstaltung.

Weitere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Inhouse Durchführung:
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Weitere Termine und Orte

Datum
Beginn: 13.05.2024
Ende: 13.05.2024
Lernsetting & Ort
Live-Online
Preis
EUR 620,00

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Ihr Ansprechpartner für die Veranstaltung

Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Dipl.-Ing. Gregor Reichle
Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Dipl.-Ing. Gregor Reichle