---
title: Weiterbildung mit Anerkennung im Bauwesen
url: "https://www.tae.de/anerkannte-weiterbildungen-im-bauwesen/"
description: "Institutionell anerkannte Weiterbildungen, Seminare, Lehrgänge & Fachtagungen der TAE für Architekten und Ingenieure im Bauwesen"
image: "https://www.tae.de/_assets/cf7b9e929dc16279bbae7f6de48311fe/Assets/Images/OgImageTaeFocus-2026.png"
date: 2022-08-26
modified: 2026-01-21
---

# Weiterbildung mit Anerkennung im Bauwesen

Anerkannte Fortbildungen & Weiterbildungen im Bauwesen
============================================================

Mitglieder von Ingenieur- und Architektenkammern sind zur ständigen Fortbildung und Weiterbildung verpflichtet. Auch andere Institutionen fordern einen Weiterbildungsnachweis mit jährlichem Mindestzeitumfang.

Die TAE lässt passende Seminare, Lehrgänge und Fachtagungen als qualifizierte Fortbildung und Weiterbildung anerkennen. Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen bilden Sie sich weiter und erfüllen zugleich die Berufs- und Weiterbildungsordnung. Nähere Angaben, wie die Anzahl der anerkannten Zeiteinheiten, entnehmen Sie bitte der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung.

Nachfolgend finden Sie einen schnellen Zugang zu Veranstaltungslisten mit institutionell anerkannten Fortbildungen und Weiterbildungen der TAE.

  Architektenkammer Baden-Württemberg
-------------------------------------

Die überwiegende Anzahl der TAE Seminare, Lehrgänge und Fachtagungen sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Baden-Württemberg für die Fachrichtung Architektur (nur mit Berufserfahrung, nicht für AiP/SiP) anerkannt.

[Anerkennung AK BaWü](https://www.tae.de/weiterbildung/bauwesen/?tx_solr%5Bfilter%5D%5B0%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B1%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B3%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B4%5D=architect_club%3A1&showfilter=1)

  Ingenieurkammer Baden-Württemberg & Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
---------------------------------------------------------------------------------

Die Bauseminare der TAE sind i. d. R. gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkannt.
 Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg erhalten einen Nachlass von 10 % auf die Seminar-Teilnahmegebühr.

  dena & WTA
----------------

Ausgewählte Seminare der TAE werden als Fortbildung für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) angerechnet und sind von der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege GmbH (WTA GmbH) als Fortbildung für „Energieberater Baudenkmal“ anerkannt.

[Anerkennung dena](https://www.tae.de/weiterbildung/bauwesen/?tx_solr%5Bfilter%5D%5B0%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B1%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B3%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B6%5D=special_dena%3A1&showfilter=1)

[Anerkennung WTA](https://www.tae.de/weiterbildung/bauwesen/?tx_solr%5Bfilter%5D%5B0%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B1%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B3%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B9%5D=special_wta%3A1&showfilter=1)

  Sachkundiger Planer
---------------------

Die TAE ist als Aus- und Weiterbildungsstätte für Sachkundige Planer vom Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e. V. (ABB-SKP) offiziell anerkannt und bietet zahlreiche Aus- und Weiterbildungen für Sachkundige Planer an.

[Anerkennung ABB-SKP](https://www.tae.de/weiterbildung/bauwesen/?tx_solr%5Bfilter%5D%5B0%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B1%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B3%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B5%5D=special_abbskp%3A1&showfilter=1)

  VDSI
------

Passende Seminare der TAE im Bereich Bauwesen sind ebenfalls vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e. V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden.

[Anerkennung VDSI](https://www.tae.de/weiterbildung/bauwesen/?tx_solr%5Bfilter%5D%5B0%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B1%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B3%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B8%5D=special_vdsi%3A1&showfilter=1)

  Wohnimmobilienverwalter
-------------------------

Ausgewählte Seminare der TAE im Bereich Bauwesen erfüllen zudem die Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GeWO i. V. mit § 15b Abs. 1 MaBV.

[Anerkennung Immobilienverwalter](https://www.tae.de/weiterbildung/bauwesen/?tx_solr%5Bfilter%5D%5B0%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B1%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B3%5D=&tx_solr%5Bfilter%5D%5B7%5D=special_imv%3A1&showfilter=1)