Vortragsanmeldung - Fachkongress Digitale Transformation im Lebenszyklus der Verkehrsinfrastruktur
Call for Papers – Aufruf zur Einreichung von Beiträgen
Alle Interessenten werden gebeten, bis zum 28. Februar 2021 ihre Vortragsanmeldung (Kurzfassung) über unten stehendes Formular oder per E-Mail an martina.fischer@tae.de einzureichen. Ausführliche Informationen über Zielsetzung, Themenschwerpunkte, Zielgruppen des Fachkongress finden Sie hier.
Kurzfassung
Die Kurzfassung sollte enthalten:
- Titel und Untertitel des Vortrags
- aussagekräftige Beschreibung (max. 20 Zeilen über Nutzen, Ziele, Inhalte des Vortrags)
- Autorenangabe mit kompletten Kontaktdaten, ggf. auch Co-Autoren mit Kontaktdaten
Die Vortragsdauer beträgt 30 Minuten (inkl. 10 Minuten Diskussion).
Die Begutachtung und Auswahl der eingereichten Beiträge erfolgt durch den Programmausschuss. Das endgültige Programm wird im März 2021 festgelegt. Im Laufe des März 2021 werden wir Sie über die Vortragsannahme oder -ablehnung informieren.
Manuskripte
Sobald Ihr Vortrag vom Programmausschuss in das Tagungsprogramm aufgenommen wurde, erhalten Sie von uns zeitnah eine entsprechende Nachricht. Darin bitten wir Sie um Einreichung weiterer Unterlagen bis 30. April 2021:
- Manuskript für die Tagungsunterlagen
- Kurzbiographie zur Vorstellung Ihrer Person
Mit der Übergabe Ihres Manuskripts stellen Sie die Technische Akademie Esslingen von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter frei und erteilen uns die Genehmigung zur Vervielfältigung und Verbreitung Ihres vollständigen Beitrags in digitaler und gedruckter Form als Tagungsunterlage für Teilnehmer der Tagung und für Dritte sowie in Auszügen zu Werbe- und Verkaufsförderungszwecken für die Tagung. Die Tagungsunterlage wird im Nachgang der Tagung über den expert-Verlag, Tübingen in digitaler und gedruckter Form vertrieben.
Kostenfreie Teilnahme für Vortragende
Für Vortragende, deren Beitrag in das Tagungsprogramm aufgenommen wurde, ist die Teilnahme an der Veranstaltung inkl. Tagungsunterlage kostenfrei. Für Co-Referenten fällt die reguläre Teilnahmegebühr an. Eine Erstattung der Reisekosten ist nicht vorgesehen.