Vernetzte Medizinprodukte
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Vernetzte Medizinprodukte
Dr. Gerrit Hötzel
Dr. Gerrit Hötzel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht VOELKER & Partner mbB Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Standort Stuttgart
Durch vernetzte Medizinprodukte werden zwangsläufig Daten verarbeitet. Dabei handelt es sich häufig um Patientendaten, zumindest aber um „Maschinendaten“. Es gelten damit jedoch zusätzliche Anforderungen über die bloße MDR hinaus. Auch altbekannte Fragestellungen ergeben sich in neuem Gewand.
Ziel der Weiterbildung
Im Seminar lernen Sie diese Rahmenbedingungen kennen oder vertiefen Ihre Kenntnisse. Sie erfahren von Möglichkeiten, Ihre vernetzten Medizinprodukte technisch so zu gestalten, dass sich rechtliche Probleme gar nicht erst ergeben, oder die Risiken zumindest verringert werden.
Voraussetzungen Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Eine Kenntnis der Grundzüge von MDR und DSGVO ist von Vorteil.
Dienstag, 16. April 2024
8.30 bis 11.45 und 13.15 bis 16.30 Uhr
Technische Rahmenbedingungen
- Aufbau und Strukturierung eines vernetzten Systems
- typische Abläufe bei Herstellern, Betreibern und Anwendern
Medizinprodukterechtliche Rahmenbedingungen
- Zertifizierung von Software und Apps als Medizinprodukt
- Besonderheiten bei Updates und vernetzten Medizinprodukten, zum Beispiel durch Updates und die Einbettung in eine komplexe Betriebssystem- und Softwareumgebung
- Abgrenzung zu Wellnessprodukten
- Datenverwendung für PMS
- Erstattung als Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
- Erlaubnistatbestände für die Datenverarbeitung
- Informationspflichten
- Besonderheiten bei Gesundheitsdaten
- Anforderungen an die Technikgestaltung
- bundes- und bundeslandspezifisches Recht
Berufsrechtliche und strafrechtliche Rahmenbedingungen
- ärztliche Schweigepflicht gemäß § 203 StGB
- Reform des § 203 StGB und neue Möglichkeiten
Wie darf man die Daten verwenden und weitere spezifische Probleme aus der Praxis?
- Wann liegt eine Anonymisierung wirklich vor?
- rechtskonforme Einbeziehung von Dritten
- Datenaustausch mit „Hersteller-Clouds“ und Beteiligten
- Verarbeitung von Daten bei Erstkonfiguration vor Einwilligungserteilung
- Nachteilsverbot und Freiwilligkeit bei der Einwilligung
- Zuordnung von Software zu den Risikoklassen der MDR
- Wie dürfen Hersteller Daten aus Geräterückmeldungen verarbeiten?
Open-Source-Software-Compliance
- Einbindung von Open-Source-Software (OSS)
- Problemfelder in der Praxis
- Unterschiede bei standalone Software und embedded Software
- Best Practices, Compliance-Maßnahmen, IT-Sicherheit
Compliance-System und schadensverhindernde Maßnahmen
- „Datenpannen“ und Meldepflichten
- IT-Sicherheit
- kritische Infrastrukturbetreiber
- Ransomware-Angriffe und Supply-Chain-Angriffe
- Haftung ohne Verschulden bei Zero-Day-Sicherheitslücken?
Überblick über aktuelle EU-Gesetzesvorhaben
- EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AIA)
- EU-Verordnung zur Haftung für Künstliche Intelligenz
- EU-Verordnung über den European Health Data Space (EHDS)
- Reform der EU-Produkthaftungsrichtlinie
- E-Privacy-Verordnung
- EU-Verordnung über den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten
Neue Entwicklungen bei der ärztlichen Fernbehandlung
Das Seminar richtet sich an Medizinproduktehersteller und auch an Betreiber und Anwender.
Dr. Gerrit Hötzel
Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 573760 Ostfildern
Anfahrt
Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.

Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
620,00 €
(MwSt.-frei)
pro Teilnehmer
Fördermöglichkeiten:
Bei einem Großteil unserer Veranstaltungen profitieren Sie von bis zu 70 % Zuschuss aus der ESF-Fachkursförderung.
Bisher sind diese Mittel für den vorliegenden Kurs nicht bewilligt. Dies kann allerdings auch kurzfristig noch geschehen. Wir empfehlen Ihnen daher Kontakt mit unserer Anmeldung aufzunehmen. Diese gibt Ihnen gerne Auskunft über den aktuellen Beantragungsstatus.
Weitere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Inhouse Durchführung:
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