Der Bau-, Architekten- und Ingenieurvertrag – von der Vergabe über die Abrechnung bis zur Haftung
Praxisnahe Einblicke und rechtliche Grundlagen
Der Bau-, Architekten- und Ingenieurvertrag – von der Vergabe über die Abrechnung bis zur Haftung
RA Anuschka Pauly
Rechtsanwältin Anuschka Pauly ist auf das Bau- und Architektenrecht und das Vergaberecht spezialisiert und berät national und international komplexe Infrastrukturprojekte, aber auch im Kraftwerks-, Industrie- und Windkraftanlagenbau. Sie berät zudem die Beteiligten im Vergabeverfahren und begleitet damit verbundene Verhandlungen. Autorin von Beiträgen in Fachzeitschriften. Mehr zu Anuschka Pauly unter: www.leinemann-partner.de/rechtsanwaelte-anwaltsprofile/anuschka-pauly
Dr. Marc Steffen
Dr. Marc Steffen ist Partner in der Kanzlei Leinemann Partner Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und einer von zwei ständigen Autoren der NJW-Spezial, zuständig für das Baurecht. Überdies ist Herr Dr. Steffen laufend in der Fachanwaltsfortbildung als Dozent tätig und veranstaltet regelmäßig Inhouse-Schulungen. Der Schwerpunkt seiner rechtsanwaltlichen Praxis liegt neben der forensischen Tätigkeit in der baubegleitenden Beratung namhafter Großbauvorhaben. Mehr zu Dr. Steffen unter: www.leinemann-partner.de/rechtsanwaelte-anwaltsprofile/marc-steffen
Um sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und Konflikte zu vermeiden, müssen Architekten, Ingenieure, Planer sowie deren Auftraggeber die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Die Praxis zeigt, dass wichtige Ressourcen effektiver eingesetzt werden können, wenn die Beteiligten am Vergabeverfahren über grundlegende Kenntnisse im Vergaberecht sowie im Bau- und Architektenrecht (VOB/B und BGB) verfügen.
Ziel der Weiterbildung
Das Seminar startet mit einem kompakten Überblick über die rechtlichen und strukturellen Grundlagen der Vergabe öffentlicher Aufträge. Dabei werden die verschiedenen Verfahrensarten praxisnah erläutert. Im weiteren Verlauf liegt der Fokus auf der rechtssicheren Vertragsabwicklung nach VOB/B und BGB – sowohl aus Sicht der Auftraggeber in Behörden und Unternehmen als auch aus Perspektive der ausführenden Auftragnehmer.
Der weitere Schwerpunkt liegt auf typischen Problemstellungen aus der Praxis: von der Abwicklung von Nachträgen und der Vergütung bei Bauzeitverlängerung über den Umgang mit Behinderungsanzeigen und Bedenkenhinweisen bis hin zur Geltendmachung von Mängelansprüchen. Die Teilnehmenden erhalten konkrete Lösungsansätze für diese häufigen Herausforderungen im Baualltag.
Seit über 65 Jahren gehört die Technische Akademie Esslingen (TAE) mit Sitz in Ostfildern – nahe der Landeshauptstadt Stuttgart – zu Deutschlands größten Weiterbildungs-Anbietern für berufliche und berufsvorbereitende Qualifizierung im technischen Umfeld. Unser Ziel ist Ihr Erfolg. Egal ob Seminar, Zertifikatslehrgang oder Fachtagung, unsere Veranstaltungen sind stets abgestimmt auf die Bedürfnisse von Ingenieuren sowie Fach- und Führungskräften aus technisch geprägten Unternehmen. Dabei können Sie sich stets zu 100 Prozent auf die Qualität unserer Angebote verlassen. Warum das so ist?

Tag 1: 09:00 bis 16:30 Uhr, inkl. Pausen
RAin Anuschka Pauly
09:00 – 10:30 Uhr
Vergaberecht: Grundlagen, Verfahrensarten
- Grundlagen und Ziele des Vergaberechts
- Rechtsquellen, Schwellenwerte
- Bedarfsermittlung
- Aufteilung nach Losen, Zuschlagskriterien
- Verfahrensarten, Muster für Verfahrensabläufe, Fristen
10:30 – 10:45 Uhr: Kaffeepause
10:45 – 12:15 Uhr
Vergaberecht: Wertungskriterien, Rechtsschutz
- Teilnahmewettbewerb: Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien
- die Rolle der Referenzen, Eignungsleihe, „Büroreferenzen“
- Prüfung und Wertung der Angebote
- Beendigung durch Zuschlag oder Aufhebung und Information nicht berücksichtigter Bieter
- Rechtsschutz
12:15 – 13:15 Uhr: Mittagspause
13:15 – 14:45 Uhr
Bauvertragsrecht: Einführung
- VOB/B: Wesen und Verhältnis zum BGB-Werkvertrag
- Bestimmung des Bau-Solls – oder:
- Wo hört die Leistung auf und wo fängt der Nachtrag an?
- Pauschal- und Einheitspreisvertrag
- Die Bedenkenanzeige – oder: Wie beugt man einer Mängelhaftung vor?
14:45 – 15:00 Uhr: Kaffeepause
15:00 – 16:30 Uhr
Bauvertragsrecht
- Die Behinderungsanzeige – oder: Wie beugt man der Haftung für zeitliche Verschiebungen vor?
- Vertragsstrafen: unwirksame Klauseln
- Umlageeinbehalte: unwirksame Klauseln
- Sicherheiten § 17 Abs. 6 VOB/B, § 650f BGB
Tag 2: 09:00 bis 16:30 Uhr, inkl. Pausen
Dr. Marc Steffen
09:00 – 10:30 Uhr
Der Planervertrag – Die Rechtsbeziehungen
- Projektaufbau mit und ohne Generalplaner
- Vertragsverhältnis zum Bauherrn Haftung/Gewährleistung
- Vertragsverhältnis Generalplaner zum Fachplaner
- Zustandekommen von Planerverträgen
- die HOAI 2021
10:30 – 10:45 Uhr: Kaffeepause
10:45 – 12:15 Uhr
Nachträge nach VOB und BGB – Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
- § 1 Abs. 3, 4 i. V. m. §2 Abs. 5, 6 VOB/B
- § 650 b und c BGB
- 80 %-Regel des § 650 c III BGB beim VOB-Vertrag?
- Was sind „tatsächlich erforderliche Kosten“?
- Bauzeitnachträge
12:15 – 13:15 Uhr: Mittagspause
13:15 – 14:45 Uhr
Die Leistungspflichten bei der Bauüberwachung
- Grundleistung der Leistungsphase 8 Stichworte
- Vertragstermin, § 5 Nr. 1 VOB/B
- die Abnahme
- Mängelrechte gegen Bauunternehmen
- Keine Mängelrechte vor der Abnahme – Was nun?
- anerkannte Regeln der Technik
14:45 – 15:00 Uhr: Kaffeepause
15:00 – 16:30 Uhr
Haftung des Planers und Bauüberwachers
- Mängelrechte gegen Planer und Bauüberwacher
- verspätete Ablieferung der Planung
- Planungsfehler in den Ausschreibungsunterlagen
- unzureichende Überwachung von Leistungen Dritter
Architekten, Planer, Ingenieure, Fachplaner, Fach- und Führungskräfte der Bauindustrie und des Baugewerbes sowie deren Auftraggeber
Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
980,00 €
(MwSt.-frei)
Fördermöglichkeiten:
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Für alle weiteren Termine erkundigen Sie sich bitte vorab bei unserer Anmeldung.
Andere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Inhouse Durchführung:
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