Bis zu 45 % der Teilnahmegebühren sparen
ESF Plus-Förderprogramm Fachkurse
Mit dem Förderprogramm Fachkurse schafft das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg Anreize für eine berufliche Qualifizierung von Erwerbstätigen. Hierzu bezuschusst das Ministerium die Teilnahmegebühr von Kursen zur beruflichen Anpassungsfortbildung. Der Zuschuss wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert. Der ESF Plus ist das wichtigste Finanzinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern.
Hinweis: Für Kursbeginne ab 1. September 2026, also ab der Förderrunde 2026/27, gilt für alle förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45%.

Achten Sie auf der Veranstaltungsseite im blauen Kasten auf das "% ESF"-Icon und klicken Sie für mehr Informationen auf "Zuschüsse nutzen".
Sollte dieses Icon fehlen und nur das „Sparschwein“-Icon sichtbar sein, ist es dennoch möglich, dass Ihr Kurs förderfähig ist, die Fördermittel von offizieller Stelle allerdings noch nicht bewilligt wurden. Die Zusage der Mittelfreigabe erreicht uns teilweise erst wenige Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Kontaktieren Sie in diesem Fall gerne unsere Anmeldung telefonisch unter +49 711 340 08-0 oder per E-Mail unter service@tae.de. Gerne geben wir Ihnen individuell Auskunft zur Förderfähigkeit Ihrer Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die ESF-Fachkursförderung nur anbieten können, solange das Volumen der Förderperiode noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Für ein- und zweitägige Veranstaltungen ist grundsätzlich keine Förderung möglich. Die neue Förderperiode beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres.
Weitere Details finden Sie im ESF Plus-Merkblatt Fachkurse oder unter www.esf-bw.de
Zunächst nichts. Wurden für den von Ihnen gewählten Kurs ESF Plus-Mittel bewilligt und erfüllen Sie die Zuwendungsvoraussetzungen, werden Sie von uns nach Ihrer Anmeldung automatisch mit dem entsprechenden Förderantrag kontaktiert, sofern das Volumen der Förderperiode noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Diesen Antrag senden Sie dann bitte ausgefüllt an uns zurück. Den Rest der Abwicklung übernehmen wir.
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg.
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und
Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg.
Nicht gefördert werden:
- Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und
Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus
Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig). - Eigene Beschäftigte des Fachkursträgers in seinen eigenen Fachkursen, auch
nicht als Selbstzahler. - Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Weitere Details finden Sie auf den Seiten des ESF-Plus Baden-Württemberg.
Der Zuschuss wird gewährt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von
- 30 % der Teilnahmegebühr
- 70 % der Teilnahmegebühr für Teilnehmer, die 55 Jahre und älter sind
- 70 % der Teilnahmegebühr für Teilnehmer ohne Berufsabschluss
Hinweis: Der Zuschuss für Kursbeginne ab 1. September 2026 beträgt 45% der Teilnahmegebühr (Kursgebühr).
