Cyber Resilience Act sicher umsetzen

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Wie CRA-ready ist Ihr Unternehmen?

Der Countdown läuft: Die Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) werden schrittweise verbindlich – ab Ende 2027 müssen Unternehmen die zentralen CRA-Vorgaben erfüllen. Wer betroffen ist, sollte deshalb jetzt prüfen, wo das eigene Unternehmen steht und welche Maßnahmen noch erforderlich sind.

Der CRA der Europäischen Union setzt neue Maßstäbe für die Cybersicherheit. Er verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler dazu, Produkte mit digitalen Elementen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg gegen Cyberrisiken zu schützen – von der Entwicklung bis zum Update-Management.

Was der CRA konkret bedeutet

  • Security by Design & Default: Cybersicherheit muss bereits bei der Entwicklung eingeplant werden – nicht erst im Nachhinein.
  • Pflicht zur Schwachstellenmeldung: Sicherheitslücken müssen künftig innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
  • Lebenslange Updates: Pflicht zu regelmäßigen Sicherheitsupdates über die gesamte geplante Nutzungsdauer.
  • Strengere Haftung: Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 15 Mio. Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes.

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Wie fit ist Ihr Unternehmen?

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Weitere interessante Veranstaltungen zum Kompetenzfeld “Cybersecurity” finden Sie in unserem Themenbereich IT & KI.

Ansprechpartner

Carmen Fritz, M.Sc.
Carmen Fritz, M.Sc.
Produktmanagement Informationstechnik
carmen.fritz@tae.de