Das Lieferkettengesetz praxisgerecht und erfolgreich umsetzen
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Das Lieferkettengesetz praxisgerecht und erfolgreich umsetzen
Rechtsanwältin Astrid Meyer-Krumenacker
Kanzlei Meyer-Krumenacker, München
Frau Astrid Meyer-Krumenacker ist Rechtsanwältin in München. Sie verfügt über langjährige Managementerfahrung in verschiedenen Funktionen, wie zum Beispiel Abteilungsleiterin Recht und Versicherungen, Recht und Personal sowie als Chief Compliance Officer. Für einen süddeutschen Verlag ist sie als Autorin zu dem Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tätig. Als erfahrene Problemlöserin unterstützt sie mittelständische Unternehmen durch die Einführung von Hinweisgebersystemen, Compliance Management Systemen und der Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz dabei, ihren unternehmerischen Erfolg zu sichern und Ihre Risiken zu minimieren. www.amk-law.de
Ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement ist für Unternehmen unumgänglich, um gesetzeskonform zu handeln, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und das Risiko von Haftungsansprüchen und möglichen Reputationsverlusten zu minimieren. Es spielt eine entscheidende Rolle im Rahmen eines verantwortungsvollen Nachhaltigkeitsmanagements und fördert die Umsetzung der Corporate Social Responsibility (CSR).
Seit dem 01.01.2023 müssen alle Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden und ab 01.01.2024 alle Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden die Anforderungen des Lieferkettengesetzes umgesetzt haben.
Die Rechtsform eines Unternehmens ist dabei nicht relevant. Alle Organisationen, die unternehmerisch tätig sind, fallen unter den Anwendungsbereich. Direkt betroffene Unternehmen müssen die Sorgfaltspflichten in ihrem eigenen Unternehmen umsetzen und an ihre direkten Lieferanten weitergeben sowie für die Umsetzung sorgen, völlig unabhängig davon, wie viele Mitarbeitende diese Lieferanten haben. Die Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten fließt dann u.a. direkt in die Lieferantenbewertung ein. Folglich besteht auch für kleinere Unternehmen Handlungsbedarf!
Für kleinere Unternehmen lauten jetzt die entscheidenden Fragen „Wie viele Mitarbeitende hat mein Kunde?"
Wichtige Eckpunkte des Gesetzes finden Sie auch in unseren FAQs zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und in unserem Whitepaper.
Ziel der Weiterbildung
Nach dem Seminar
- kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz
- wissen Sie, wie Sie diese Anforderungen in Ihrem Unternehmen sinnvoll umsetzen
- können Sie einen Projektplan für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes erstellen und die Arbeitspakete definieren
- wissen Sie, welche Kompetenzen Sie im Projektteam benötigen
- sichern Sie Ihre gute Lieferantenbewertung durch die Umsetzung des Lieferkettengesetzes
- kennen Sie die notwendigen Präventionsmaßnahmen und wissen, wie diese umgesetzt werden
- können Sie ein Beschwerdemanagement im Sinne des Lieferkettengesetzes einführen.
Sie haben damit den optimalen „Fahrplan" für Ihre Umsetzung und sind in der Lage, dieses Projekt effizient und erfolgreich umzusetzen.
Methoden:
Vortrag, Präsentation, Fallstudien zur Umsetzung des LkSG, Beispiele der Teilnehmer
Mittwoch, 3. Juli 2024
9.00 bis 16.30 Uhr, inkl. Pausen
Überblick über die Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz
Menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten
Umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Das Risikomanagement im Sinne des Lieferkettengesetzes
Die Präventionsmaßnahmen des Lieferkettengesetzes
Die Abhilfemaßnahmen des Lieferkettengesetzes
Übertragung der Sorgfaltspflichten auf direkte Lieferanten
Der/die Menschenrechtsbeauftragte
Die Grundsatzerklärung
Befugnisse der Behörden
Einrichtung und Prozesse des Beschwerdemanagements
Kommunikation des Beschwerdemanagements
Die Berichtspflichten
Jährlicher Bericht zum Risikomanagement
Jährlicher Bericht zu den Sorgfaltspflichten
Der Fahrplan für die Umsetzung
Die ideale Vorgehensweise
Geschäftsführung, Führungskräfte und Mitarbeitende der Rechts- und Compliance Abteilung, des Einkaufs, des Vertriebs, der Personalabteilung und des Projektmanagements sowie Menschenrechtsbeauftragte.
Rechtsanwältin Astrid Meyer-Krumenacker
ONLINE
Die Teilnahme beinhaltet ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
720,00 €
(MwSt.-frei)
pro Teilnehmer
Fördermöglichkeiten:
Bei einem Großteil unserer Veranstaltungen profitieren Sie von bis zu 70 % Zuschuss aus der ESF-Fachkursförderung.
Bisher sind diese Mittel für den vorliegenden Kurs nicht bewilligt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt mit unserer Anmeldung aufzunehmen. Diese gibt Ihnen gerne Auskunft über die Förderfähigkeit der Veranstaltung.
Weitere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Inhouse Durchführung:
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