HOAI 2021 für Ingenieurplanungen
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HOAI 2021 für Ingenieurplanungen
Hans Josef Benker
Herr Benker war über 20 Jahre als stellvertretender Leiter des Dienstleistungszentrums Bauvertragswesen der Landeshauptstadt Stuttgart verantwortlich für sämtliche Architekten- und Ingenieurverträge im Hochbau-, Tiefbau- und Freianlagenbereich, sowie für die in diesem Bereich anfallenden VgV-Verfahren. In diesem Bereich werden jährlich durchschnittlich 600 bis 800 Verträge mit einem Honorarvolumen von 25 bis 35 Millionen EUR abgeschlossen.
Die HOAI ist das allgemein anerkannte und anzuwendende Werkzeug zur Berechnung von Architekten- und Ingenieurhonoraren. Nach der Entscheidung des europäischen Gerichtshofes vom 04.07.2019 wurden die Regelungen der HOAI angepasst. Damit ist die HOAI auch weiterhin der Maßstab zur Berechnung der Vergütung für Planungsleistungen.
Ziel der Weiterbildung
Die Grenzen der HOAI sollen ausgelotet werden. Für besondere Projektkonstellationen werden Möglichkeiten erarbeitet, die Vertragsgestaltung für die Partner transparent und fair zu gestalten. Dabei steht weniger die juristische Position, sondern die praktische Seite der Bauabwicklung im Vordergrund. Die Wirkung von leichten Anpassungen der Honorarparameter auf das Endhonorar wird an Beispielen verdeutlicht. Die Auswirkungen des Urteils des EuGH werden erläutert, wodurch der vertraglichen Vereinbarung eine entscheidende Rolle zufällt.
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW (mit 16 Unterrichtseinheiten) anerkannt.
Dienstag, 25. und Mittwoch, 26. Juni 2024
9.00 bis 12.15 und 13.15 bis 16.30 Uhr
1. Struktur der HOAI
- Rückblick auf die Entwicklung der HOAI, Aufbau der HOAI, verordnete Leistungen, Beratungsleistungen, Urteil des EuGH vom 4.7.2019
2. Die wesentlichen Honorarparameter
- von den Kosten des Projektes zum Honorar, welche Parameter haben welchen Einfluss
3. Umbauzuschlag vs. mitzuverarbeitende Bausubstanz
- Die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen. Wie ist die Abhängigkeit zum Umbauzuschlag, wie berechnet sich diese Bausubstanz?
4. Projekte mit gleichzeitiger Objektplanung aus verschiedenen Abschnitten der HOAI
- Abgrenzung der Leistungsbereiche „es kann pro Planungsbereich nur einen Objektplaner geben“.
5. Die Honorarberechnung bei Bauabschnitten
- Welche Möglichkeiten bietet die HOAI für eine vereinfachte Honorarberechnung, die dennoch zum „richtigen“ Honorar führt?
6. Umplanungen/mehrfach erbrachte Leistungen
- Dokumentation von Planungsänderungen ist der wesentliche Schritt, den Auftraggeber von zusätzlichen Honoraren zu überzeugen. Wie kann das richtige Honorar ermittelt werden?
Fachplaner der technischen Gebäudeausrüstung, Objektplaner Ingenieurbau und Verkehrsplanung, Fachplaner der Tragwerksplanung, Projektleitungen aus der Bauverwaltung
Hans Josef Benker
ONLINE
Die Teilnahme beinhaltet ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
1.010,00 €
(MwSt.-frei)
pro Teilnehmer
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