Künstliche Intelligenz (KI) im Arbeitsverhältnis

Anwendungsfälle und Problempunkte in der Betriebspraxis

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Künstliche Intelligenz (KI) im Arbeitsverhältnis

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Beginn:
10.06.2026 - 09:00 Uhr
Ende:
10.06.2026 - 17:00 Uhr
Dauer:
1,0 Tag
Veranstaltungsnr.:
36424.00.001
Leitung
Präsenz
EUR 840,00
(MwSt.-frei)
Mitgliederpreis
EUR 756,00
(MwSt.-frei)
Referent:in

Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas L. Fabel

Herr Dr. jur. Thomas L. Fabel ist Rechtsanwalt und ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. In eigener Kanzlei berät und vertritt er schwerpunktmäßig Unternehmen und Führungskräfte. Er war über viele Jahre Leiter Arbeitsrecht bei der Daimler AG sowie Justiziar und Prokurist der Commerzbank AG. Darüber hinaus war der promovierte Prädikatsjurist mehrere Jahre als Berufsrichter sowie als Ehrenamtlicher Richter tätig, zuletzt als Vorsitzender Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit. In diesem Rahmen war Herr Dr. Fabel auch Vorsitzender von Einigungsstellen. Daher ist er seit mehr als 25 Jahren in der täglichen Betriebspraxis zu Hause. Herr Dr. Fabel ist ferner als Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an Universitäten und Akademien tätig. Wissenschaftliche Tätigkeiten an den Universitäten Gießen und Marburg runden sein breites Erfahrungsspektrum ab. Aufgrund seiner großen praktischen Erfahrung in unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern des Arbeitsrechts sowie seines exzellenten fachlichen Hintergrunds ist Herr Dr. Fabel nicht nur ein äußerst erfahrener Seminarleiter, der in über 25 Jahren mehr als 750 Seminare, Schulungen und Workshops durchgeführt hat, sondern auch mit der täglichen arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung betraut.

Künstliche Intelligenz (KI) verändert Prozesse im Personalmanagement, in der Zusammenarbeit und im gesamten Arbeitsverhältnis. Ob Bewerberanalyse, Leistungsbeurteilung oder automatisierte Entscheidungen: Unternehmen müssen die rechtlichen Grundlagen der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz sowie arbeits- und datenschutzrechtliche Vorgaben kennen. Nur so können KI-Systeme sicher, diskriminierungsfrei und rechtskonform eingeführt und genutzt werden.



Ziel der Weiterbildung

Diese Weiterbildung vermittelt Ihnen aktuelles, praxisnahes Wissen zum rechtssicheren Einsatz von KI im Arbeitsverhältnis – von der Anbahnung bis zur Beendigung. Sie lernen, welche arbeitsrechtlichen Pflichten, Grenzen und Risiken bestehen, wie automatisierte HR-Prozesse rechtskonform gestaltet werden und welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat. Sie erhalten konkrete Leitlinien zur Vermeidung von Diskriminierungsrisiken, zu datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie zur Einführung von KI-Systemen im Unternehmen. Nach der Teilnahme können Sie KI-gestützte Anwendungen fundiert bewerten und rechtskonforme Entscheidungen treffen.

Immer Top!
Unser Qualitätsversprechen

Seit über 65 Jahren gehört die Technische Akademie Esslingen (TAE) mit Sitz in Ostfildern – nahe der Landeshauptstadt Stuttgart – zu Deutschlands größten Weiterbildungs-Anbietern für berufliche und berufsvorbereitende Qualifizierung im technischen Umfeld. Unser Ziel ist Ihr Erfolg. Egal ob Seminar, Zertifikatslehrgang oder Fachtagung, unsere Veranstaltungen sind stets abgestimmt auf die Bedürfnisse von Ingenieuren sowie Fach- und Führungskräften aus technisch geprägten Unternehmen. Dabei können Sie sich stets zu 100 Prozent auf die Qualität unserer Angebote verlassen. Warum das so ist?

Mittwoch, 10. Juni 2026
9.00 bis 17.00 Uhr (inkl. Pausen)

  • Begriff der Künstlichen Intelligenz (KI)
  • Rechtsgrundlagen (europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz - EU VO KI)
  • KI-Einsatz in der Anbahnungsphase, d.h. bei der Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses (Bewerberauswahlverfahren, Bewerberanalysen, Recruiting-Lösungen, Diskriminierungsrisiken)
  • KI-Einsatz in der Durchführungsphase, d.h. bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses, inkl. Einsatz bei der Weisungserteilung
  • KI-Einsatz bei der Erbringung der Arbeitsleistung
  • Aspekte der Rationalisierung durch KI
  • KI-Einsatz bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, inkl. des Einsatzes bei der Zeugniserstellung
  • Beteiligung des Betriebsrates beim Einsatz von KI im Unternehmen; tangierte Mitbestimmungstatbestände, Sachverständigen-hinzuziehungsrecht des Betriebsrats
  • Datenschutzrechtliche Aspekte bei Einführung und Anwendung

Die Weiterbildung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aller Ebenen, Mitarbeitende aus HR und Personalmanagement, Verantwortliche für Digitalisierung im Unternehmen sowie Mitglieder von Betriebsräten. Vorkenntnisse im Arbeitsrecht sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas L. Fabel

Herr Dr. jur. Thomas L. Fabel ist Rechtsanwalt und ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. In eigener Kanzlei berät und vertritt er schwerpunktmäßig Unternehmen und Führungskräfte. Er war über viele Jahre Leiter Arbeitsrecht bei der Daimler AG sowie Justiziar und Prokurist der Commerzbank AG. Darüber hinaus war der promovierte Prädikatsjurist mehrere Jahre als Berufsrichter sowie als Ehrenamtlicher Richter tätig, zuletzt als Vorsitzender Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit. In diesem Rahmen war Herr Dr. Fabel auch Vorsitzender von Einigungsstellen. Daher ist er seit mehr als 25 Jahren in der täglichen Betriebspraxis zu Hause. Herr Dr. Fabel ist ferner als Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an Universitäten und Akademien tätig. Wissenschaftliche Tätigkeiten an den Universitäten Gießen und Marburg runden sein breites Erfahrungsspektrum ab. Aufgrund seiner großen praktischen Erfahrung in unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern des Arbeitsrechts sowie seines exzellenten fachlichen Hintergrunds ist Herr Dr. Fabel nicht nur ein äußerst erfahrener Seminarleiter, der in über 25 Jahren mehr als 750 Seminare, Schulungen und Workshops durchgeführt hat, sondern auch mit der täglichen arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung betraut.

Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 5
73760 Ostfildern
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Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.

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Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung sowie ausführliche Unterlagen.

Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
840,00 € (MwSt.-frei)

Fördermöglichkeiten:

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Für alle weiteren Termine erkundigen Sie sich bitte vorab bei unserer Anmeldung.

Andere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

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