Weiterbildung für die fachliche Leitung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Versorgungsbereich 29A "Stomahilfen"
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Weiterbildung für die fachliche Leitung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Versorgungsbereich 29A "Stomahilfen"
Michael Passow, M.Sc.
Sachverständiger für Medizintechnik und MIT, Deizisau
Der GKV-Spitzenverband hat mit den „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 9. Dezember 2019“ die Anforderungen an Beschäftigte im Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“ konkretisiert.
Ziel der Weiterbildung
Diese Weiterbildung muss von den fachlichen Leitungen bis spätestens zum 31.12.2023 absolviert worden sein, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum 31.12.2024. Der Nachweis der Erfüllung dieser Anforderung muss ab dem 01.01.2024 bzw. 01.01.2025 im Rahmen der jeweiligen (Re-)Präqualifizierungen und/oder Überwachungen erbracht werden. Diese Weiterbildung muss einmalig besucht werden.
Montag, 21. bis Freitag, 25. Oktober 2024
1. Tag: 10.00 bis 17.30 Uhr
2. bis 5. Tag: 8.30 bis 16.00 Uhr
Modul 1
Hilfsmittelverordnung und Abgabe nach § 33 SG V sowie entsprechend den relevanten Inhalten der Kassenverträge nach § 127 Abs. 1 SGB V – Definition, Indikation und Querverweise (3 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie – spezifische Verdauungsvorgänge; Magen-Darm – Harntrakt (Urologie) (2 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Stomaanlagen – Stomata im Magen-Darm-Trakt – Stomata Urologie – Indikationen/Krankheitsbilder – Therapieoptionen (3 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Modul 2
Praxis: Stomaversorgung mit Stomaartikeln PG 29 – individuelle Versorgung der Betroffenen – hygienische Aspekte (3 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Umsetzung bei Versicherten ohne Komplikationen: Darmstoma – technische Eigenschaften der PG 29 – Versorgungssysteme (3 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Umsetzung bei Versicherten ohne Komplikationen: Urostoma, Harnableitungen – technische Eigenschaften der PG 29 – Versorgungssysteme (2 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Modul 3
Idealtypischer Versorgungsprozess des Stomaträgers im Rahmen der sektorenübergreifenden Versorgung gemäß SGB V: Schnittstellen – Anleitung, Beratung und Schulung in der Akutklinik – Überleitungs-/Entlassmanagement – Versorgungssituation einer Rehabilitationsklinik (2 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Besondere Versorgungsformen: Versorgungs-Alternative Kolostoma – Stomaabdeckungen/Minibeutel, Kinder und Stoma (1 Unterrichtseinheit à 45 min.)
Beratungsgespräch – Versicherte mit neuen/bestehenden Stomata – Umgang mit Kritik und Reklamationen – Grundlagen und Ziele des Qualitätsmanagements (5 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Modul 4
Beratungsstellen – Selbsthilfeorganisationen – psychosoziale Beratungsangebote (2 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Ergänzende Beratungsangebote – Beratungskenntnisse für Alltag, Zuhause, Ernährung: allgemein und speziell bei Ileostoma, Bewegung, Sport, Hobbies, Partnerschaft und Sexualität, Nachsorge und Versorgungsanpassung – Beckenbodentraining – Angehörigengespräche (2 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Verordnung Bereitstellung der Hilfsmittel: praktische Anwendung mit Übung an Modellen zur Systemauswahl – Auswahl der Produkte auf Grund von Versorgungsproblemen wie Haftung, Ablösen der Versorgung – Tragezeiten/Wechselintervall bei Stomata – Pflegende in der ambulanten und stationären Pflege (4 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Modul 5
Fortsetzung Verordnung Bereitstellung der Hilfsmittel: praktische Anwendung mit Übung an Modellen zur Systemauswahl – Auswahl der Produkte auf Grund von Versorgungsproblemen wie Haftung, Ablösen der Versorgung – Tragezeiten/Wechselintervall (2 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Anpassung der Verordnung bei Früh-/Spätkomplikationen unter den Gesichtspunkten medizinischer Therapie und pflegerischen Vorgehens (4,5 Unterrichtseinheiten à 45 min.)
Gebot der Wirtschaftlichkeit (SGB V) bei der Standardversorgung, bei der Versorgung von Stomata mit Komplikationen (1 Unterrichtseinheit à 45 min.)
Abschluss – Feedback – Evaluation (0,5 Unterrichtseinheit à 45 min.)
Die Weiterbildung ist verpflichtend für – die fachliche Leitung für den Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“ – alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Versicherte mit Stomahilfsmitteln versorgen. Dies beinhaltet die Beratung, Abgabe und Anpassung der Stomahilfsmittel.
Anja Faber-Drygala
Michael Passow, M.Sc.
Prof. Dr. med. Bernd Reith
Margarete Wieczorek
Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 573760 Ostfildern
Anfahrt
Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.
Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
1.850,00 €
(MwSt.-frei)
pro Teilnehmer
Fördermöglichkeiten:
Bei einem Großteil unserer Veranstaltungen profitieren Sie von bis zu 70 % Zuschuss aus der ESF-Fachkursförderung.
Bisher sind diese Mittel für den vorliegenden Kurs nicht bewilligt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt mit unserer Anmeldung aufzunehmen. Diese gibt Ihnen gerne Auskunft über die Förderfähigkeit der Veranstaltung.
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