Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen
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Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen
Dr. Matthias Rothmund
Regierungspräsidium Stuttgart, Außenstelle Heilbronn
Laserstrahlung wird in vielen Maschinen zur Materialbearbeitung in der Industrie und in Forschungseinrichtungen genutzt. Zunehmend wird auch ultrakurz-gepulste Laserstrahlung (UKPL) zum Trennen, Bohren, Abtragen und Gravieren sowie in der Spektroskopie eingesetzt. In der Medizin werden UKPL auch am Menschen für Behandlungen an Augen, Zähnen und der Haut eingesetzt. Durch die Wechselwirkung der UKPL mit dem Werkstoff kann ionisierende Strahlung (Röntgenstrahlung) entstehen.
Der Gesetzgeber hat festgelegt: Alle Laseranlagen sind nach § 17 Absatz 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) automatisch „Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung“, wenn sie Röntgenstrahlung aussenden können. Sind gesetzlich festgelegte Grenzwerte für die optische Bestrahlungsstärke im Laserfokus und/oder die Ortsdosisleistung der Röntgenstrahlung überschritten, bedürfen Laser-Einrichtungen einer Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 bzw. Anzeige nach § 17 Absatz 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).
Im Lehrgang wird den Teilnehmern das notwendige Wissen zum Strahlenschutz bei laserinduzierter Röntgenstrahlung vermittelt. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer in der Praxis erprobte Verfahren zum Berechnen und Messen der Röntgenstrahlung sowie Hinweise zur Gestaltung von Schutzgehäusen. Der gesetzlich vorgeschriebene Weg für die Vorbereitung des Betriebes oder die Nachmeldung einer Laseranlage, die Röntgenstrahlung erzeugen könnte, wird ausführlich dargestellt und erläutert.
Ziel der Weiterbildung
Mit der Kursbescheinigung der TAE über die erfolgreiche Teilnahme an diesem Zertifikatslehrgang wird bei der zuständigen Strahlenschutzbehörde die Fachkunde im Strahlenschutz für UKPL auf Antrag bescheinigt. Die Fachkunde ist die Voraussetzung für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten als Voraussetzung für das vorgeschriebene Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren.
VORAUSSETZUNGEN
Für die Teilnahme an diesem Zertifikatslehrgang sind von Vorteil: Praxiserfahrungen beim Betrieb von UKP-Lasern bzw. Laserbearbeitungsmaschinen und ein vorangegangener Lehrgang für Laserschutzbeauftragte. Hochschulabsolventen/Techniker/Meister mit technisch/naturwissenschaftlichem Hintergrund benötigen keine, mit Ausbildungsberuf eine 3-monatige und alle anderen eine anschließende 12-monatige praktische Erfahrung unter Anleitung eines UKPL-Fachkundigen.“
HINWEIS
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.
Dienstag, 5. und Mittwoch, 6. November 2024
1. Tag: 9.30 bis 17.00 Uhr
2. Tag: 9.30 bis 16.15 Uhr
Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen, Richtlinien (M. Rothmund)
Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten (M. Rothmund)
- Strahlenschutzorganisation
- Strahlenschutzgrundsätze
- Grundpflichten
- Rechtsstellung
- Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
- innerbetriebliche Entscheidungsbereiche
- Befugnisse
- Unterweisung
- Buchführung
- Kennzeichnung
- Strahlenschutzanweisung
- Einteilung und Überwachung von Strahlenschutzbereichen und Personen
- Wartung
- Mitteilungen
- arbeitsmedizinische Vorsorge
- Beschäftigungsverbote und Beschränkungen
Naturwissenschaftliche Grundlagen (R. Weber)
- strahlenphysikalische Grundlagen (einschl. Aufbau und Funktionsweise verschiedener AEiS, speziell UKPL)
- strahlenbiologische Grundlagen und Strahlenrisiko
- Dosisbegriffe- und Einheiten
- Ermittlung externe Strahlenexposition
- Strahlenexposition des Menschen
Biologische Auswirkungen der weichen Röntgenstrahlung (M. Emperle)
- Anatomie der exponierten Körperpartien
- Dosisverteilung
- Bewertung der Exposition
Strahlenschutz-Messtechnik (D. Heisenberg)
- Messgeräte
- Messverfahren
- Dosimetrie (Ortsdosis)
- Dosisleistung (Ortsdosisleistungsmessung)
- Personendosisüberwachung
Strahlenschutz-Technik (D. Heisenberg)
- Bauartzulassungen
- technische Schutzmaßnahmen
- Fehlerquellen an Strahlenschutzeinrichtungen
- Funktionskontrolle von Messgeräten
- Fehlermöglichkeiten bei der Messung
- Kalibrierung, Auswertung und Bewertung von Messergebnissen
- Demonstrationsbeispiele
Strahlenschutz-Sicherheit (R. Giedl-Wagner)
- Berechnung und Dimensionierung der Schutzumhausung
- Berechnungsbeispiele
- Hinweise aus der Praxis
Abschlussprüfung (Multiple Choice)
Abschlussdiskussion
Das Zertifikat wird nach bestandener Prüfung zugesandt.
Der Zertifikatslehrgang richtet sich an Laserschutzbeauftragte und Sicherheitsbeauftragte von Einrichtungen und Betrieben, die Ultrakurzpuls-Lasermaterialbearbeitungsmaschinen herstellen, vertreiben oder beabsichtigen zu betreiben.
Dr. Max Emperle
Prof. Dr. Roswitha Giedl-Wagner
Dr. David Heisenberg
Dipl.-Ing. Volkher Onuseit
Dr. Matthias Rothmund
Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 573760 Ostfildern
Anfahrt
Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.
Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
980,00 €
(MwSt.-frei)
Fördermöglichkeiten:
Für den aktuellen Veranstaltungstermin steht Ihnen die ESF-Fachkursförderung mit bis zu 70 % Zuschuss zu Ihrer Teilnahmegebühr zur Verfügung (solange das Fördervolumen noch nicht ausgeschöpft ist).
Für alle weiteren Termine erkundigen Sie sich bitte vorab bei unserer Anmeldung.
Weitere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Inhouse Durchführung:
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Bewertungen unserer Teilnehmer
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Insgesamt empfand ich die Fortbildung als umfassend fundiert und mit sehr guten Referenten gespickt. Alle haben eine hohe Expertise in Ihrem jeweiligen Bereich und konnten Ihre Präsentation sehr gut herüberbringen.
Was doch auch auffiel war, das der zweite Tag deutlich umfangreicher, intensiver und aus meiner Sicht vollgepackt mit Infos weitergegeben werden musste. Ich hatte den Eindruck das man unbedingt den Plan und die Inhalte rüberbringen musste. Auch war dann der Nachmittag so voll das aufgrund der Fülle von Informationen eine richtige Wiederholung nicht möglich war. Ich hatte keine Zeit mehr den ganzen Stoff irgendwie durchzugehen, um dann richtige Fragen stellen zu können. Die Prüfung empfand ich als schwer. Auch wenn man die Unterlagen verwenden durfte, so ist es mir schwergefallen einen Transfer zwischen den Multiple-Choice Fragen und dem Ordner herzustellen. Hier hätte ich mir gerne während den zwei Tagen den einen oder anderen heißen Tipp gewünscht. Auch würde mich interessieren welche Fragen ich falsch beantwortet habe. Schließlich habe ich auch raten müssen. Eine kleine Hilfe könnte sein, das man eine Testprüfung des ersten Tages den Teilnehmern abends nach der Schulung zur Bearbeitung mitgibt und am zweiten Tag morgens kurz bespricht. Das hilft enorm, um ein Verständnis des ersten Tag schon einmal abfragen und prüfen zu können. Das soll aber mein Gesamteindruck nicht schmälern. Es sind nur Kleinigkeiten. Alles andere drumherum war perfekt: Essen sehr gut, Getränke vorrätig und vielseitig wählbar, Toiletten und Ambiente sehr sauber, Service und die dort arbeitenden Personen sehr nett und hilfsbereit. Ich komme gerne wieder, denn ich habe mich sehr wohlgefühlt.
Sehr geehrte/r Teilnehmende/r,
vielen Dank für Ihr positives Feedback. Wir haben Ihre Anregung bereits an den Veranstaltungsleiter weitergegeben und werden inhaltlich entsprechend optimieren.
Ihr Team der TAE