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Nachträgliche Abdichtung - Technik und Recht

Rechtssicher und fachgerecht planen und ausführen

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Nachträgliche Abdichtung - Technik und Recht

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Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die zuletzt stattgefundene Veranstaltung. Ein neuer Termin für diesen Kurs ist bereits in Planung. Gerne benachrichtigen wir Sie per E-Mail, sobald der neue Termin feststeht.

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Beginn :
18.04.2024 - 09:15 Uhr
Ende :
19.04.2024 - 12:45 Uhr
Dauer :
1,0 Tag
Veranstaltungsnr :
36108.00.001
Leitung
Kanzlei Schmitz
AIBAU Aachener Institut für Bauschadenforschung
Alle Referent:innen
Live-Online
EUR 490,00
(MwSt.-frei)
Mitgliederpreis
Im Rahmen des Bezahlprozesses können Sie die Mitgliedschaft beantragen.
EUR 441,00
(MwSt.-frei)
Referent:in

Rechtsanwältin Elke Schmitz

Kanzlei Schmitz, Bremen

Referent:in

Dipl.-Ing. Silke Sous

Architektin, von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden, staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH, Aachen

Beschreibung

Feuchteschäden bei nachträglicher Abdichtung und energetischer Ertüchtigung von Untergeschossen zwecks (hochwertiger) Umnutzung sind vermeidbar. Dafür sind sowohl bautechnische als auch baurechtliche Aspekte zu kennen und zu berücksichtigen. Diese werden im Seminar aus der Perspektive einer Bau-Sachverständigen und einer Baurechtsanwältin passend für das alltägliche Projektgeschehen vermittelt.



Ziel der Weiterbildung

Im Seminar erhalten Sie das praktische Rüstzeug für die rechtssichere, fachgerechte und somit risikoreduzierte Planung und Ausführung von nachträglicher Abdichtung und energetischer Ertüchtigung von Untergeschossen. Die interdisziplinäre Zusammenschau mit rechtlichen und technischen Aspekten bietet Planungs- und Rechtssicherheit für die Baupraxis.



Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW (mit 8 Unterrichtsstunden) anerkannt.

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtung Architektur anerkannt.

Programm

Donnerstag, 18. und Freitag, 19. April 2024
jeweils von 9.15 bis 12.45 Uhr

Aus technischer Sicht werden grundsätzlich mögliche Maßnahmen zur Trockenlegung erdberührter Bauteile behandelt. Gleichzeitig wird kritisch hinterfragt, ob aufwändige abdichtungstechnische Lösungen immer erforderlich sind, oder abgestufte Maßnahmenpakete auch angemessene Lösungen darstellen können. Die bei der Umnutzung von Untergeschossen notwendigen Anforderungen an die Trockenheit von Kellern, die über abdichtungstechnische Maßnahmen hinausgehen, werden diskutiert. Diese betreffen u. a. den Wärmeschutz erdberührter Bauteile, der als Außen- oder Innendämmung gewährleistet werden kann.

Der rechtliche Teil widmet sich zunächst wesentlichen Vertragspflichten bei der Bestandserkundung und zeigt auf, wie Restrisiken vertragsrechtlich aufzugreifen sind. Erläutert wird dann, wie Sanierungsziele rechtssicher zu vereinbaren sind und welche Vertragspflichten sich im Planungsablauf ergeben können. Anhand der umfangreichen „Keller-Rechtsprechung“ werden typische Haftungsrisiken bei der Bauausführung deutlich. Abschließend befasst sich der rechtliche Teil mit der Mängelhaftung bei Veräußerung sanierter Altbauten.

Inhalte Technik: 

  • Maßnahmen bei Feuchtigkeitsschäden erdberührter Bauteile – immer erforderlich? Probleme und Lösungen; nachträgliche Querschnittsabdichtungen
  • Funktionsweise von Sanierputzen
  • Umnutzung von Untergeschossen: Anforderungen an die Trockenheit
  • Entschärfung der Wärmebrücke Gebäudesockel
  • Hinweise zum erforderlichen Wärmeschutz erdberührter Bauteile beim Bauen im Bestand: Diskussion Außen- oder Innendämmung, Besonderheiten bei Innendämmungen

Inhalte Recht: 

  • Kardinalpflicht Bestandserkundung – richtiger Umgang mit (verbleibenden) Risiken? 
  • Was will der Bauherr? Auftragsklärung und Sanierungsziel – Kartoffeln oder Kostbares? 
  • Sanierungsplanung – Leistungen – Schnittstellen – Vertragspflichten im Planungsablauf
  • Vertragspflichten Bauausführender 
  • Bauen im Bestand: Welcher Standard ist geschuldet? 
  • Innendämmung – rechtliche Aspekte 
  • Veräußerung sanierter Altbauten – Kaufvertrag oder Werkvertrag? 
Teilnehmer:innenkreis

Architekten, planende Ingenieure in Entwurfs- und Planungsbüros, Bauunternehmen, Bauträger-, Projektentwicklungs-, Wohnungsbaugesellschaften, Bauverwaltungen, Behörden (Bau, Umwelt), Institutionen, Bauleiter, Bausachverständige, Fach- und Führungskräfte im Baugewerbe

Referent:innen

Rechtsanwältin Elke Schmitz

Kanzlei Schmitz, Bremen

Dipl.-Ing. Silke Sous

Architektin, von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden, staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH, Aachen

Veranstaltungsort

ONLINE

Gebühren und Fördermöglichkeiten

Die Teilnahme beinhaltet ausführliche Unterlagen.

Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
490,00 € (MwSt.-frei)

Fördermöglichkeiten:

Bei einem Großteil unserer Veranstaltungen profitieren Sie von bis zu 70 % Zuschuss aus der ESF-Fachkursförderung.
Bisher sind diese Mittel für den vorliegenden Kurs nicht bewilligt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt mit unserer Anmeldung aufzunehmen. Diese gibt Ihnen gerne Auskunft über die Förderfähigkeit der Veranstaltung.

Weitere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Inhouse Durchführung:
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Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Dipl.-Ing. Gregor Reichle
Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Dipl.-Ing. Gregor Reichle