Risiko Risse - Technik und Recht
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Risiko Risse - Technik und Recht
Rechtsanwältin Elke Schmitz
Kanzlei Schmitz, Bremen
Dipl.-Ing. Silke Sous
Architektin, von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden, staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH, Aachen
Das Seminar befasst sich mit Rissen als Ursache von Feuchteschäden im erd- oder wandberührten Bereich und mit Rissbildern, bei denen strittig ist, ob es sich überhaupt um Mängel – meistens dann optischer Art – handelt.
Ziel der Weiterbildung
Im Seminar erhalten Sie das praktische Rüstzeug für den rechtssicheren und fachgerechten Umgang mit Rissen. Die interdisziplinäre Zusammenschau mit rechtlichen und technischen Aspekten bietet Planungs- und Rechtssicherheit für die Baupraxis.
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtung Architektur anerkannt.
Donnerstag, 11. und Freitag, 12. Juli 2024
jeweils von 9.15 bis 12.45 Uhr
In Bezug auf den Themenkomplex „Risse als Ursache von Feuchteschäden“ vermittelt der technische Teil die Grundlagen für die planerische Vermeidung und sachverständige Bewertung von Rissen infolge von Verformungen. Bauteil- und baustoffspezifisch werden die unterschiedlichen Verformungen als Rissursachen voneinander abgegrenzt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die baugrundbedingte Setzung.
In Bezug auf „Risse als optische Mängel“ werden die Grundsätze der Rissbewertung für einen sachverständig fundierten Umgang mit den unterschiedlichsten Rissbildern behandelt. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Unterscheidung nach der Zulässigkeit von Rissen. Es wird weiterhin detailliert erläutert, wo die die Grenzen zwischen alten und neuen Rissen liegen und wie diese erkannt werden können.
Bei Feuchteschäden infolge von Rissen ist zumeist strittig, wer in welchem Umfang für die Rissursachen verantwortlich ist. Das Seminar zeigt Einfallstore für – hier vor allem häufig gesamtschuldnerische – Haftungsrisiken auf. Mit Blick auf solche Rissbilder, die „nur“ als optische Mängel strittig sind, werden die hierfür maßgeblichen Kriterien der Mangelbeurteilung dargestellt. Beantwortet wird, wie „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ und Baumangel voneinander abzugrenzen sind und welche Rechtsfolgen sich bei „nur“ optischen Mängeln ergeben können.
Inhalte Technik:
- systematische Ursachenzuordnung
- Setzungen und Baugrundverformungen als Rissursache
- Themenkomplex Bauwerksverformung: vertikale und horizontale Verformung sowie Deckendurchbiegung
- Rissinstandsetzung?
- Risse als optische Mängel: Grundsätze der Rissbewertung
- gängige Untersuchungsmethoden
- Abgrenzung zwischen alten und neuen Rissen
- zulässige Risse
Inhalte Recht:
- Materialwahl, -wechsel, -übergänge – Planungsanforderungen, Verantwortlichkeiten, Schnittstellen
- Verwendung „innovativer“ Baustoffe – resultierende Vertragspflichten
- Dehnungsfugen – wer ist verantwortlich?
- WU-Konstruktionen – wer ist für was verantwortlich?
- Optische Mängel: noch „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ oder Mangel?
- Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?
- Mängelbeseitigung(skosten)
Architekten, planende Ingenieure in Entwurfs- und Planungsbüros, Bauunternehmen, Bauträger-, Projektentwicklungs-, Wohnungsbaugesellschaften, Bauverwaltungen, Behörden (Bau, Umwelt), Institutionen, Bauleiter, Bausachverständige, Fach- und Führungskräfte im Baugewerbe
Rechtsanwältin Elke Schmitz
Dipl.-Ing. Silke Sous
ONLINE
Die Teilnahme beinhaltet ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
490,00 €
(MwSt.-frei)
pro Teilnehmer
Fördermöglichkeiten:
Bei einem Großteil unserer Veranstaltungen profitieren Sie von bis zu 70 % Zuschuss aus der ESF-Fachkursförderung.
Bisher sind diese Mittel für den vorliegenden Kurs nicht bewilligt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt mit unserer Anmeldung aufzunehmen. Diese gibt Ihnen gerne Auskunft über die Förderfähigkeit der Veranstaltung.
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Inhouse Durchführung:
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