Die beauftragte Person für Medizinprodukte nach § 10 MPBetreibV
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Die beauftragte Person für Medizinprodukte nach § 10 MPBetreibV
Michael Passow, M.Sc.
Sachverständiger für Medizintechnik und MIT, Deizisau
Der Umgang mit Medizinprodukten ist für Sie als „beauftragte Person“ tägliche Routine. Einweisungen und der Umgang mit Medizinprodukten sind für Sie im klinischen Alltag unabdingbar. Hierbei kommt es allerdings immer wieder zu „Zwischenfällen“ bei der Anwendung, und dann werden Fragen gestellt: Wer ist „in der Haftung“? Ist eine inhaltlich vollumfängliche Einweisung in die Medizinprodukte erfolgt? Ist sie lückenlos durch eine geeignete Dokumentation nachweisbar? Und: ist Ihnen bei der Anwendung von Medizinprodukten überhaupt bewusst, dass Sie (letztendlich) die volle Verantwortung bei dem Einsatz von Medizinprodukten übernehmen und tragen müssen?
Das Medizinprodukterecht sieht für die Anwendung von Medizinprodukten Pflichten und Voraussetzungen für das Anwendungspersonal vor. Die Medical Device Regulation (MDR) sowie das neue Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und die dazu vorliegenden Verordnungen, z. B. die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), konkretisieren diese Anforderungen.
In unserem eintägigen Seminar erfahren Sie Ihre Pflichten, die sich aus den medizinprodukterechtlichen Vorgaben ergeben, und welche Konsequenzen sich daraus praktisch für den Betrieb der Medizinprodukte ableiten lassen. Sie verinnerlichen die notwendigen Maßnahmen zur vorgabenkonformen Umsetzung in der Praxis. Praktische Hinweise helfen Ihnen dabei, Ihre tägliche Arbeit mit Medizinprodukten vorschriftsmäßig zu bewältigen.
Ziel der Weiterbildung
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Konsequenzen und Auswirkungen des gültigen Medizinprodukterechts als Gerätebeauftragte* von Medizinprodukten professionell einzuschätzen und rechtssicher damit umzugehen.
Darüber hinaus strahlen Sie durch fundiertes Wissen zur praktischen Umsetzung der medizinprodukterechtlichen Vorgaben die Souveränität aus, um Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten überzeugend durchzusetzen und ggfs. anzuleiten.
Sie erhalten außerdem Sicherheit in der Einhaltung dieser Vorgaben gemäß MDR, MPDG und MPBetreibV.
Mittwoch, 20. November 2024
8.30 bis 11.45 und 12.45 bis 16.00 Uhr
Sicherheitsphilosophie medizintechnischer Geräte
Gesetzliche Grundlagen des europäischen Medizinprodukterechts – Richtlinie (MDD) und Verordnung für Medizinprodukte (MDR)
Gesetzliche Grundlagen des nationalen Medizinprodukterechts – (Medizinproduktegesetz (MPG)); Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und die einschlägigen Verordnungen, z. B. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Betreibervorschriften für Medizinprodukte
Aufgaben, Pflichten und Haftung der Gerätebeauftragten / Anwender von Medizinprodukten – anhand von Fallbeispielen des Referenten.
Medizinprodukte-Verantwortliche, Medizinprodukte-Beauftragte, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit, Anwender von Medizinprodukten
Michael Passow, M.Sc.
Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 573760 Ostfildern
Anfahrt
Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.
Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung (vor Ort) sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
520,00 €
(MwSt.-frei)
vor Ort
520,00 €
(MwSt.-frei)
pro Teilnehmer live online
Fördermöglichkeiten:
Bei einem Großteil unserer Veranstaltungen profitieren Sie von bis zu 70 % Zuschuss aus der ESF-Fachkursförderung.
Bisher sind diese Mittel für den vorliegenden Kurs nicht bewilligt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt mit unserer Anmeldung aufzunehmen. Diese gibt Ihnen gerne Auskunft über die Förderfähigkeit der Veranstaltung.
Weitere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Inhouse Durchführung:
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